Kredit
Banken bieten Privatkunden die verschiedensten Arten von Krediten an. Je nachdem, für welchen Zweck der Kredit verwendet wird, gelten unterschiedliche vertragliche Bedingungen.
Unabhängig von der Art des Kredites sind zur Bewilligung der Kreditvergabe einige Bedingungen seitens des Kunden zu erfüllen. Hierzu zählen die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit. Sobald der Kunde volljährig und in vollem Umfang geschäftsfähig ist, ist er kreditfähig. Die Kreditwürdigkeit beurteilt die finanzielle und wirtschaftliche Situation des Kunden, und prüft, ob er in der Lage ist den Kredit zurückzuzahlen. Der Kunde sollte daher ein festes Arbeitsverhältnis und einen regelmäßigen Gehaltseingang nachweisen können. Hierzu sind am besten der Arbeitsvertrag und die letzten Gehaltsabrechnungen vorzulegen. Mit Zustimmung des Kunden erkundigt sich die Bank bei der Schufa nach dem vergangenen Kreditverhalten. Wurde bereits früher ein Kredit in Anspruch genommen, der ordnungsgemäß zurückgezahlt wurde, spricht dies für den Kunden und macht seine Gewissenhaftigkeit deutlich. Sind allerdings negative Merkmale wie z.B. Konten in Abwicklung in der Schufa hinterlegt, wirft dies kein gutes Licht auf den Kunden, so dass von einer Kreditaufnahme eher abzuraten ist. In seinem eigenen Interesse sollte der Kunde einer Schufa Auskunft zustimmen, da die Beurteilung durch den Kreditberater ihn möglicherweise vor einer Überschuldung bewahren kann.
Kommt der Kreditvertrag zustande, sind die Rückzahlungsbedingungen festzulegen. Zu dem aufgenommenen Kreditbetrag können noch weitere Kosten hinzukommen, wie z.B. eine Bearbeitungsgebühr. Außerdem verlangt die Bank für den zur Verfügung gestellten Kredit Zinsen. Der Kredit ist in monatlichen Zins- und Tilgungsraten über die Dauer der Laufzeit zurückzuzahlen. Generell gilt, dass die Rate nicht mehr als 50% des frei verfügbaren Einkommens betragen sollte, da ansonsten die Liquidität des Kreditnehmers gefährdet ist. Die Laufzeit eines Ratenkredits liegt zwischen 6 Monaten und einigen Jahren. Zur Sicherung des Kredits kann eine Restschuldversicherung abgeschlossen oder ein Bürge eingesetzt werden. In beiden Fällen ist der Kredit im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zu begleichen.